Arbeitgeberattraktivität
Unternehmensberatung Arbeitgeberattraktivität | Die Anziehungskraft einer Organisation als Arbeitgeber auf die passenden Bewerber wird als Arbeitgeberattraktivität („Corporate Attractiveness“) bezeichnet. Attraktivität leitet sich von „attrahere“ ab, dem lateinischen Wort für heranziehen: Im Fokus der Aktivitäten zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität stehen potenzielle Mitarbeiter. Die Arbeitgeberattraktivität einer Organisation bezeichnet folglich, in welchem Ausmaß es als erstrebenswert erachtet wird, ihr als Arbeitnehmer anzugehören. „Attraktivität liegt im Auge des Betrachters“, auch bei Unternehmen: Arbeitgeberattraktivität ist zwangsläufig subjektiv. Daher spielen zwei Aspekte eine zentrale Rolle für die differenzierte Analyse der Arbeitgeberattraktivität: (1) die subjektive Bedeutung der einzelnen arbeitgeberbezogenen Eigenschaften und (2) die (ebenso subjektiv) wahrgenommene oder vermutete Ausprägung der jeweiligen Eigenschaft bei der zu beurteilenden Organisation.